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   OVG Brandenburg, 11.12.1997 - 8 D 45/96.G   

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https://dejure.org/1997,7451
OVG Brandenburg, 11.12.1997 - 8 D 45/96.G (https://dejure.org/1997,7451)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.1997 - 8 D 45/96.G (https://dejure.org/1997,7451)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 8 D 45/96.G (https://dejure.org/1997,7451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Bodenanordnungsverfahrens; Fehlende Durchführung eines Landtauschverfahrens und Verfahrensgebietsbestimmung; Einleitungsvoraussetzungen für das Bodenordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.09.1998 - 11 C 4.97

    Anordnung der Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz;

    Dem steht es aber gleich, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalls das Verfahren des freiwilligen Landtausches von vornherein absehbar einen Erfolg nicht erwarten läßt (so zutreffend OVG Frankfurt/Oder RdL 1998, 186 ).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 9 C 1.02

    Freiwilliger Landtausch; Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis für -;

    Das ist allerdings nicht schon dann der Fall, wenn - wie es das Oberverwaltungsgericht in möglicherweise ungewollter Abweichung von einer früheren, zutreffenden Formulierung (OVG Brandenburg, RdL 1998, 186 ) ausdrückt - sich ein weiteres Anstreben eines freiwilligen Landtauschverfahrens "nicht aufdrängt".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2016 - 8 K 2/14

    Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Größe des Verfahrensgebietes und die Zahl der Beteiligten bodenordnerische Maßnahmen im freiwilligen Landtauschverfahren unmöglich machen (OVG BBg, Urt. v. 11.12.1997 - 8 D 45/96.G -, juris RdNr. 18).

    Das kann der Fall sein, wenn Grundstücke infolge von Meliorations- oder Straßenbaumaßnahmen zerstückelt oder von der Erschließung durch einen Weg abgeschnitten worden und infolgedessen nicht mehr sinnvoll landwirtschaftlich nutzbar sind oder wegen der damit verbundenen Änderungen Schwierigkeiten bei der Rückgabe des Grundeigentums an die Eigentümer entstanden sind (Urt. d. Senats v. 05.12.2002 - 8 K 3/02 -, juris RdNr. 18; Urt. d. Senats v. 17.05.2004 - 8 K 2/04 -, a.a.O. RdNr. 16; OVG BBg, Urt. v. 11.12.1997 - 8 D 45/96.G -, a.a.O. RdNr. 20; Thiemann, a.a.O. S. 55).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 70 A 2.07

    Rechtsanspruch auf nicht nur wertgleiche, sondern besonders vorteilhafte

    Seine gegen den Anordnungsbeschluss vom 30. Mai 1996 erhobene Klage wurde durch rechtskräftiges Urteil des Flurbereinigungsgerichts Brandenburg vom 11. Dezember 1997 - 8 D 45/96.G - abgewiesen.

    Die Vereinbarung vom 3. Juli 1998 wurde jedoch im Rahmen eines laufenden Bodenordnungsverfahrens getroffen, dessen Einleitung zu diesem Zeitpunkt bereits durch das Urteil des Flurbereinigungsgerichts Brandenburg vom 11. Dezember 1997 - 8 D 45/96.

  • OVG Thüringen, 05.06.2002 - 7 F 950/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Klagebefugnis des Grundstückskäufers gegen die

    Dem hat das Flurneuordnungsamt durch Einbeziehung der als mögliche Tauschflächen in Betracht kommenden Grundstücke in das Verfahrensgebiet Rechnung getragen (vgl. zur Heranziehung der für eine wertgleiche Abfindung in Betracht kommenden Grundstücke etwa OVG Brandenburg, Urteil vom 11.12.1997 - 8 D 45/96.G -, RzF - 1 - zu § 53 LwAnpG m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 08.11.2001 - 8 D 84/00

    Antragsbefugnis zur Einleitung des Bodenordnungsverfahrens; Wiederherstellung der

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  • OVG Brandenburg, 11.11.1999 - 8 D 18/98

    Ein in seiner wesentlichen Bausubstanz neues Bauwerk; Feste Verbindung eines

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  • OVG Brandenburg, 10.01.2003 - 8 D 15/01

    Bodenordnungsrecht, Verfahrensgebietserweiterung/Zuwegung, öffentliche

    Diese weite Zielsetzung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes für den ländlichen Raum wird auch darin deutlich, dass gemäß § 63 Abs. 3 LwAnpG sogar die Fortführung des Bodenordnungsverfahrens als Flurbereinigungsverfahren möglich ist, was dann bei der Abgrenzung des Verfahrensgebietes schon im Rahmen der Einleitung berücksichtigt werden kann (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 11. Dezember 1997 - 8 D 45/96.G -, RdL 1998, 186ff.).
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 25/99

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Beiträge zu den Aufwendungen einer

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  • OVG Thüringen, 15.05.2000 - 7 F 930/98

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Agrarordnung, Flurbereinigung; Gebäudeeigentum;

    Dem hat das Flurneuordnungsamt durch Einbeziehung der als mögliche Tauschflächen in Betracht kommenden Grundstücke in das Verfahrensgebiet Rechnung getragen (vgl. zur Heranziehung der für eine wertgleiche Abfindung in Betracht kommenden Grundstücke etwa OVG Brandenburg, Urteil vom 11.12.1997 - 8 D 45/96.G -, RzF - 1 - zu § 53 LwAnpG m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 11.11.1999 - 8 D 22/98

    Anordnung der Verfahrensgebietserweiterung; Erforderlichkeit der Einbeziehung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 70 A 9.08

    Anwendbarkeit von FlurbG §§ 7, 8 auf das Bodenordnungsverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 70 A 1.08

    Vorzeitige Ausführungsanordnung im Bodenordnungsverfahren

  • OVG Brandenburg, 10.01.2003 - 8 D 15

    Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens; Änderung der Flurstücke; Ablehnung

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